IKZ AUGSBURG

GLOSSAR

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung wird als Erlaubnis verstanden, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten.

In den meisten Fällen, wenn ein Haus oder ein Gebäude gebaut werden möchte, reicht jedoch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren aus. Falls jedoch ein Antrag bei der Baugenehmigung benötigt wird, muss dieser bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Wenn keine Baugenehmigung vorliegt und trotzdem gebaut wurde, kann es passieren, dass der nicht genehmigte Bau abgerissen wird. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Neubau, einen Umbau oder einen Anbau handelt. Damit ein Bauvorhaben also regelkonform durchgeführt werden kann, muss meist eine Baugenehmigung vorliegen. Eine Genehmigungsfreistellung in Bayern reicht jedoch auch aus, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplan liegt oder die Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig erfüllt sind. Wenn eine Erschließung gesichert ist oder die bauliche Anlage kein Sonderbau ist, wird in Bayern ebenfalls nur eine Genehmigungsfreistellung benötigt und keine Baugenehmigung. Wenn die Gemeinde keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt, wird ebenfalls keine Baugenehmigung benötigt. 
 



Weitere Begriffe:

<< Bewertungsfaktor Bauvoranfrage >>

Zurück zur Übersicht