IKZ AUGSBURG

GLOSSAR

Löschungsbewilligung

Durch eine Löschungsbewilligung kann eine Immobilie lastenfrei übergeben werden

Möchte man sein Grundstück oder seine Immobilie verkaufen, sollte man vorher über seinen Notar im Kaufvertrag die Rechte des Käufers festhalten, sollte es der Fall sein, dass das Grundstück oder die Immobilie durch diverse Rechte belastet sein. Möchte der Verkäufer aber sein Grundstück lastenfrei übergeben, so muss er eine Löschungsbewilligung erteilen, um das belastende Recht aus dem Grundbuch streichen zu können (Siehe §857 BGB). Eine Löschungsbewilligung kann vom Käufer beim Notar oder aber dem Gläubiger selbst abgeholt werden. Hat ein Käufer zum Beispiel eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld durch ein Darlehen zur Absicherung der Immobilie, so muss er direkt bei dem Gläubiger, also meistens eine Bank, anfragen, ob eine Löschungsbewilligung bewilligt werden kann. Der Gläubiger übersendet bei Zustimmung dann diese Löschungsbewilligung an den Notar, mit der Bedingung, dass die Schulden bei dem Gläubiger erst beglichen werden müssen, bevor die Löschungsbewilligung in Kraft setzt. Nur so kann dem Käufer versichert werden, dass er den Preis für die besagte Immobilie erst dann zahlen muss, sobald Zugang zu dem lastenfreien Eigentum besitzt. Der neue Eigentümer muss erst den vollen Kaufpreis bezahlen, wenn alle Löschungsbewilligen vorliegen, die es ermöglichen, die Immobilie am Ende lastenfrei zu übergeben. Erst dann wird auch im Grundbuch der neue Besitzer eingetragen. 


Weitere Begriffe:

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